Begleitdienst in Düsseldorf

Unten finden Sie lesenswerte Informationen:
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Zitat aus einem Rheinbahnfaltblatt:

„Sicher ans Ziel und zurück“

Ab sofort bietet die Rheinbahn zusammen mit der „Zukunftswerkstatt Düsseldorf “ (ZWD) und der ARGE Düsseldorf einen Begleitservice an.
Für Senioren und Seniorinnen, für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und für alle, die Unterstützung auf ihrer Fahrt mit Bus und Bahn brauchen.
Egal, ob Sie kurzzeitig mobilitätseingeschränkt sind, nur schwer alleine einsteigen können, oder unsicher sind, an welcher Haltestelle Sie aussteigen müssen. Der Rheinbahn-Begleitservice hilft Ihnen.
Unsere Helferinnen und Helfer unterstützen Sie beim Ein- und Aussteigen, am Fahrkartenautomat und begleiten Sie sicher auf Ihrer Fahrt auf allen Linien der Rheinbahn in ganz Düsseldorf.

Der Begleitservice ist immer Werktags, Montags - Freitags von 7.30 Uhr bis 19.00 Uhr für Sie da. Bitte vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin spätestens einen Tag vorher unter der Rufnummer
Düsseldorf 582 34 56, Fax: 582 34 57

Dieser Service ist ein freiwilliges und zusätzliches Angebot der Rheinbahn und für alle Fahrgäste kostenlos. Sie brauchen nur eine gültige Fahrkarte. Der Begleitdienst holt Sie an Ihrer Haustür ab und geht mit Ihnen zur Haltestelle. Wenn Sie einen längeren Termin haben, kein Problem: sagen Sie einfach uns oder Ihrer Begleitperson bescheid, wir holen Sie selbstverständlich wieder ab.

Wichtig! Der Rheinbahn-Begleitservice ist kein Ersatz für den Behindertenfahrdienst oder Tragedienste der Stadt Düsseldorf. Sie müssen generell in der Lage sein, selbstständig mit dem Bus oder der Bahn zu fahren.

Rheinbahn AG
Unternehmenskommunikation
Hansaallee 1
40549 Düsseldorf
www.rheinbahn.de

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Interessante CD

Beim i-5-B Information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin ist eine CD erhältlich, die es in sich hat. Sie heißt: CD-Max-1 und enthält die neuen Info-Schriften des i-5-B. B-113 Barrierefreie Treppen und Stufen B-114 Barrierefreie Handläufe dazu kostenfrei alle die fünf Planungsnormen, die über die LTB (Liste der Technischen Baubestimmungen) in fast allen Ländern Deutschlands als verbindliche Technische Baubestimmungen bauaufsichtlich eingeführt wurden: DIN 18024-1 DIN 18024-2 DIN 18025-1 DIN 18025-2 DIN 18065 Und - weil auf so einer CD immer noch Platz ist - hat Klaus Dieter Wüstermann auch noch dazu gepackt: B-111 Barrierefreies Bauen - Barrierefreie Feuerschutzabschlüsse und barrierefreie Rauchschutzabschlüsse (nur Text) B-115 Barrierefreies Bauen - Anforderungen an barrierefreie Rettungswege (nur Text) T-111 Barrierefreie Technik - Dienstleistungsautomaten Materialsammlung (entstand anlässlich der Aufstellung behindertenfeindlicher Kassenautomaten in den Berliner Bezirksämtern) enthält zahlreiche weitere Unterlagen und Broschüren T-112 Merkblatt Barrierefreie Vorträge (nur Text) Dazu noch vier Gutachten: G-111 Bericht mit Bildern über die Begehung des Versorgungsamtes Dortmund am 25.08.2005 (Integriertes Leit- und Informationssystem der Firma ILIS) G-112 Bericht über die Begehung des Hauptbahnhofes Bielefeld am 25.08.2005 G-113 Bericht mit Bildern über die Begehung der Zentralbibliothek der TU Berlin G-114 Bericht mit Bildern über die Begehung der Spandauer "Ellipse" am 24.10. 2005 Und wie kommt der Interessierte ab Anfang April 2007 an diese Super-CD ? Man überweist Euro 19,50 auf das Konto von Klaus-Dieter Wüstermann 4691086009 bei der Norisbank BLZ 76026000 Gleichzeitig schickt man eine Mail mit der Bestellung an i5B@gmx.eu <mailto:i5B@gmx.eu> Nach Eingang des Kostenbeitrages versendet das i-5-B die sorgfältig bedruckte CD in einer Versandtasche an den Besteller oder die Bestellerin. Preiswerter kann man sich nirgendwo so umfassend über die genannten Themen informieren! In Vorbereitung ist eine weitere CD des i-5-B. Sie soll CD-Max-2 heißen und dann die folgenden Info-Schriften enthalten (nicht als Arbeitsnummern und Arbeitstitel): B-012 Barrierefreies Bauen - Orientierung (gemeinsam mit Dipl.-Ing. (FH) Knut Junge, Rosenheim (mit den Unterthemen: optische und taktile Kontraste Beschriftung, Piktogramme und Beschilderung Vitrinen und Schaukästen) akustische Informationen B-016 Barrierefreies Bauen -Leitsysteme und Bodenindikatoren T-113 Barrierefreier Verkehr - Blindenampeln (mit zahlreichen erläuterten Bildern und Hörbeispielen) B-017 Barrierefreies Bauen - Barrierefreie Gehwege Zum Erscheinen dieser sicher ebenso interessanten CD-Max-2 liegen noch keine Informationen vor.

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Info-Dokumente

Unten finden Sie verschiedene Dokumente zum Lesn bzw. Herunterladen

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  1. Europäische Verordnung Flugreisen (DOC, 44544 Bytes) (1815)
  2. Info Behindertenbeauftragte (TXT, 2935 Bytes) (1802)
  3. Begleitservice in Dresden (DOC, 24064 Bytes) (1559)
Hinweis: Die jeweilige Ziffer in der runden Klammer gibt die Anzahl der Downloads an.

Bald folgen weitere Dokumente

 
 

Tourismusinfo

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Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V.

Helen-Keller-Straße 5, 40670 Meerbusch

Tel. 02159-9655-0

Fax 02159-9655-44

Vorsitzender: Heinrich van Well

Geschäftsführer Peter Henseler

VR 1994 AG Neuss

Betreff: shortinfo WG: kost dbsv. Fw: neue Website Tag des barrierefreien Tourismus

Mitteilung für Reiselustige.

vom Tourismusbeauftragten der BSVNRW

Manfred Meyer

Hallo zusammen,

Die DZT teilt mit:

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seit heute Nachmittag ist die Website zum Tag des barrierefreien Tourismus mit zahlreichen Informationen online. Neben den Inhalten, die seit Ende Januar zur Verfügung standen wird nun auch ein dritter Reiter „Anreise und Service“ angezeigt und das Programmheft als PDF zum Download angeboten. Ein „Störer“ in der Kopfzeile weißt darüber hinaus auf den neuen Raum hin.

Es finden sich nun ausführliche Serviceinformationen auf der Seite: Eine detaillierte Zugangsbeschreibung, der Hinweis auf kostenlosen Eintritt sowie ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit werden flankiert von zwei Lageplänen. Auf diesen wird zum einen die Verortung des CityCube auf dem Messegelände deutlich, zum anderen ist ein 3D-Plan der CityCube Berlin eingestellt, auf dem der Veranstaltungsraum, das Catering-Angebot sowie der Weg dorthin zu sehen sind.

Neu ist auch der Kurzlink zur Seite: www.germany.travel/tdbt. Dieser wird nun auch in unserer Kommunikation (z.B. bei Pressemeldungen) auftreten, womit der Umweg über die allgemeine Seite „Barrierefreies Reisen“ ausfällt.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Website an Ihr Netzwerk weitergeben würden.

Viele Grüße ... Rüdiger Leidner

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Prüfbericht "City Cane" des GFUV

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Blindenstock mit Grünlichterkennung "City Cane" - Stellungnahme des GFUV vom 06.02.2008 -
Blindenstock mit Grünlichterkennung "City Cane" Bericht des Gemeinsamen Fachausschusses Umwelt und Verkehr von einem ersten test dieses neuen Langstocks der Firma Kemper Hilfstechnik GmbH Neben den seit Jahren bekannten Lichtsignalanlagen (LSA) mit Zusatzeinrichtungen für Blinde/Sehbehinderte, den so genannten "Blindenampeln", gibt es seit einiger Zeit den Versuch, mittels des "City Cane" ein Erkennen der Grünphase zu ermöglichen, für den Fall dass keine akustische/taktile Zusatzeinrichtungen installiert sind. Lichtsignalanlagen für Blinde/Sehbehinderte gemäß der DIN 32981 sind fest an der Querung installiert und geben meist stets für Fußgänger ein tackendes "Auffindesignal" (den so genannten "Pilotton") von sich. Erhält der Fußgänger "grün", so kommt zusätzlich zum tackenden Pilotton eine Piepstonfolge; gegebenenfalls wird das Fußgängergrün auch begleitend durch ein taktil wahrnehmbares Vibrationssignal am Ampeltaster angezeigt. Die akustischen Signale werden entweder über einen Lautsprecher in Höhe der Ampel oder am Ampeltaster ausgegeben. Beim "City Cane" handelt es sich um einen Blindenlangstock, der mit einem speziellen Griff ausgestattet ist. In diesem Griff sind Sensoren angebracht, die ein akustisches Signal auslösen, sobald der Sensor vor das Licht des "grünen Ampelmännchens" unterhalb der Sonnenblende gehalten wird. Dem blinden/sehbehinderten Nutzer soll damit eine zusätzliche Hilfe bei der Querung von nicht mit Zusatzeinrichtungen für Blinde ausgestatteten Ampelübergängen an die Hand gegeben werden. Dem "Gemeinsamen Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GFUV)" liegen eine Reihe von Aussagen von blinden und sehbehinderten Personen sowie bei einer Reihe von Tests mit 6 Mobilitäts- und Orientierungslehrern und etwa 35 Probanden gewonnenen Erfahrungen vor. Von diesen Personen wurden folgende Sicherheitsbedenken geäußert: . Oft könne das Grünlicht von kleineren/mittelgroßen Personen nicht mit dem City Cane erreicht werden, da es zu hoch angebracht sei. . Die Verwechslungsgefahr, dass man das falsche Grünlicht erwischt, bestehe grundsätzlich (z.B. bei Nichterreichen des Lichtes neigt man leicht zum Drehen und es könne sein, dass man an ein anderes Grün gelangen, das etwa für den Autoverkehr gedacht ist oder ein Signal für den abbiegenden Autoverkehr darstellt). . Da der Zeitpunkt des Grünlichtbeginns nicht in jedem Fall mit Sicherheit sofort nach Erscheinen erkannt würde, könne es sein, dass zu spät oder stark verspätet losgegangen wird. . Nicht alle Ampeln (LSA) besäßen Schuten (= Sonnenschutzabdeckungen/-blenden über den einzelnen Lichtsignalfeldern) und könnten daher nicht für die Ausrichtung mit dem City Cane genutzt werden.. . Eine Ausrichtung (Ermittlung der Querungsrichtung) an Hand des Ampelkörpers bzw. der Sonnenblende sei häufig nur schwer möglich, da oft die Querungsrichtung nicht korrekt von dem Ampelkörper bzw. der Schute angezeigt würde, beziehungsweise die Nutzer große Schwierigkeiten bei der Ausrichtung und Einhaltung dieser so ermittelten Querungsrichtung haben könnten. Es bestehe auch keine Norm, wie Masten/Schuten von LSA zu positionieren seien. . Das Lokalisieren der richtigen Stelle (Grünlicht) mit dem Stockgriff sei übungsintensiv und könne in der übergroßen Mehrzahl der fälle nur für eine bestimmte Ampel eingeübt werden. Eine Übertragung auf jedwede andere Ampel sei nicht mit der notwendigen Sicherheit möglich. Der GFUV zieht aus diesen und anderen Aussagen der Testteilnehmer folgende Schlüsse: Der City Cane ist vor allem aus Sicherheitsgründen kein Ersatz für blinden-/sehbehindertenspezifische Zusatzeinrichtungen an Lichtsignalanlagen. Der City Cane stellt keine Alternative zu den akustisch/taktilen Zusatzeinrichtungen gemäß DIN 32981 dar. Von seiner Handhabung her, sollte der City Cane nur an bekannten und erprobten Ampelanlagen eingesetzt werden. An unbekannten Anlagen besteht die Gefahr, an das falsche Grünlicht zu gelangen. Er dürfte damit nur ein Notbehelf sein, wenn blinde und sehbehinderte Menschen durch eine nicht zu bewältigende Bedarfsampel oder ampelgeregelte Kreuzung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind. Voraussetzungen für eine Nutzung des City Cane sollten vor allem sein, dass . der Benutzer sich mit dem City Cane und die zu überquerenden Straßen und Kreuzungen vertraut macht, . die benötigte geregelte Überquerung gemeinsam mit einem O&M-Trainer erarbeitet und nach fachkompetenter Überprüfung bewältigt wird und . der Benutzer bei Bedarf die Möglichkeit hat, andere Hilfen für eine korrekte Ausrichtung heranziehen zu können. Die im Test in mehreren Fällen festgestellte unsaubere Grünerkennung bei starkem Sonnenlicht sollte in jedem Fall durch einen gesonderten Test untersucht werden, da dieser Mangel eine erhebliche Gefährdung des City Cane Nutzers zur Folge haben könnte. Die Nutzung des City Cane sollte nur nach einer speziellen Ampelstockschulung im Umfang von 10 bis 20 Stunden bzw. nur mit dem Nachweis einer solchen Schulung möglich sein, wobei am Ende dieser speziellen Ampelstockschulung ein Nachweis (vergleichbar den Richtlinien des DBSV für eine Führhundgespannprüfung) zu erbringen sein sollte, ob die blinde oder sehgeschädigte Person die notwendige Eignung und Qualifikation erworben hat, mit dem Stock sicher umzugehen. Die dem GFUV vorliegenden Erkenntnisse basieren auf Untersuchungen mit Prototypen (Auslieferung Dezember 2007), die dem Serienstock voll entsprechen sollen. Diese Aussagen beruhen auf jenen Erfahrungen, die in diesen Tests gewonnen werden konnten. Der vollständige Testbericht kann auf der GFUV-Seite nachgelesen werden. Wolfgang Schmidt-Block (GFUV-Vorsitzender), Michael P. Schmidt (GFUV), Dr. Klaus Behling (GFUV)

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Dauerausstellung "Zeche Zollern" Dortmund

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Fachgruppe Umwelt/Verkehr/Mobilität

Der BSV NRW

Liebe Fachgruppenmitglieder,

zu der Dauerausstellung im Industriemuseum, des LWL, „Zeche Zollern“, Dortmund, in der „Alten Verwaltung“, gibt es eine Pressemitteilung und ein Video im Internet:

Pressemitteilung URL dieser Seite:

http://www.lwl.org/pm38284

Video (auf der Seite anklicken „play Video“):

https://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Service/TV-und-Audioservice/Filme_Kultur/inklusion_zeche_zollern

An der Gestaltung in Bezug auf Barrierefreiheit haben u. a. die LAG SELBSTHILFE NRW, der Tourismusbeauftragte und die FG UVM der BSV NRW mitgewirkt.

Schöner Gruß

Gerd Kozyk

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"Barrierefreie Kontraste"

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Fachgruppe Umwelt/Verkehr/Mobilität

Der BSV NRW

z. K. weitergeleitet

Schöner Gruß

Gerd Kozyk

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Von: Dietmar Boehringer [mailto:dietmar.boehringer@boehri.de]
Gesendet: Sonntag, 17. Januar 2016 22:56
An: Verborgene_Empfaenger:
Betreff: [umwelt-verkehr] Mein Internetaufsatz über barrierefreie Kontraste

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

nachdem ich mich 2011 in die Problematik von Kontrasten eingearbeitet und darüber ein Büchlein veröffentlicht hatte, rutschte dieses Themenfeld bei mir etwas in den Hintergrund: Ich beschäftigte mich wieder mit anderen Problemen zum barrierefreien Bauen und Gestalten*). Nun hat mich das Thema "Kontraste" aber noch einmal eingeholt. In jüngster Zeit wurde ich nämlich immer wieder mit der Nase darauf gestoßen, dass gerade die Probleme sehbehinderter Menschen achtlos beiseite geschoben werden:

- Neue Treppen werden gebaut, deren Stufenkanten keine oder eine nur schlecht erkennbare Markierung aufweisen.

- In Natursteine werden kostspielige Leitsysteme eingefräst, die - entgegen den Normforderungen - für sehbehinderte Menschen unsichtbar bleiben.

- In einem gegenwärtig laufenden Lehrgang mit dem Ausbildungsziel "Fachplaner/-in Barrierefreies Bauen" sind die verschiedenen Normen zu barrierefreiem Bauen aufgelistet, die zum Lehr- und Prüfungsstoff gehören. Die "Kontrastenorm" DIN 32975 ist nicht aufgeführt - sie gehört offensichtlich zum "Nebensächlichen", das ausgemustert wurde.

Ich habe nun einen ausführlichen Aufsatz mit dem etwas provokativen Titel "Barrierefreie Kontraste" verfasst und es ist mir gelungen, ihn in einer Internetplattform zu platzieren, die regelmäßig von vielen Architekten und Bauherren besucht wird. Ich mache darin einerseits deutlich, wie wichtig und sicherheitsrelevant optimale Kontraste für sehbehinderte Menschen sind. Ich weise zweitens darauf hin, dass das Grundgesetz, die Behindertengleichstellungsgesetze und die UN-Konvention die Verantwortlichen verpflichten, barrierefrei zu bauen - auch für sehbehinderte Menschen. Und ich gehe schließlich (für die Baufachleute) relativ breit auf die Frage ein, wie bestehende Kontraste festgestellt und zukünftige Kontraste geplant werden können. Ein ausführliches Literaturverzeichnis gibt Auskunft über die wichtigsten Normen, Richtlinien, Gesetze, Bücher und Fachaufsätze. Oft habe ich es selbst erlebt, wie schwierig es bei Diskussionen mit Bauherren, Architekten und Behörden ist, optimale oder zumindest ausreichende Kontraste durchzusetzen. Ich könnte mir vorstellen, dass es in solchen Situationen hilfreich sein kann, (u. a.) den Link zu diesem Aufsatz weiterzugeben.

Wichtige Anregungen zu den Inhalten bekam ich von Erika Mühlthaler, München; wertvolle Hinweise nach Durchsicht meines Manuskripts erhielt ich von Knut Junge, Rosenheim; von Prof. Dr. Lindner, Magdeburg; von Klaus Wißmann, Schleswig; von Michael Müller, Darmstadt; von Bernhard Kohaupt, Frankfurt; von Ulrike Jocham und Markus Diehl, Stuttgart. Bei ihnen allen bedanke ich mich herzlich!

Sie finden den Aufsatz im Internet unter

http://nullbarriere.de/barrierefreie-kontraste.htm

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Böhringer

*) Vielleicht ist man schon einmal zufällig auf meine Internetaufsätze der jüngsten Zeit gestoßen:

http://nullbarriere.de/treppenstuerze.htm

http://nullbarriere.de/treppen-barrierefrei.htm

http://nullbarriere.de/barrierefreie-querungsstellen-din-18040-3.htm

http://nullbarriere.de/bodenindikatoren-din32984.htm

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Dipl. Päd. Dietmar Böhringer

- Beauftragter für barrierefreies Gestalten

des Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik (VBS);
Riegeläckerstr. 8, 71229 Leonberg
Tel: 07152/616084; mobil: 0162/9095142
<mailto:dietmar.boehringer@boehri.de> dietmar.boehringer@boehri.de

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Digitales Verzeichnis von Strukturen

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Liebe Fachgruppenmitglieder,
Eine Anfrage ivm. Bereitstellung von Infos unseres Leitungsteammitgliedes Markus Fricke liegt hier zugrunde. Herr Weiland hat diese noch mit weiteren Infos ergänzt; diese Seh- und Hörbeispiele übersende ich Ihnen und euch gern zur weiteren Verwendung.

Viele Grüße

Angelika Wohlgemuth

Von: Bertram Weiland [mailto:weiland@bsvw.de]
Gesendet: Dienstag, 11. Februar 2020 17:28
… ein erstelltes digitales Verzeichnis von Strukturen und Zuständigkeiten kann bei einem „Musterfragenkatalog“ allen Mitgliedern der UVM sicheres Auftreten bei Behörden garantieren. Persönlich kann ich immer wieder nur raten sich mit den örtlichen Vertretern persönlich zu treffen und eine Vertrauensbasis zu schaffen bevor dringende Sachfragen geklärt werden müssen.

Zum Thema neue Techniken in der Darstellungsweise der Bauzeichnungen kann ich Ihnen keine Hoffnung machen dass ich genug Kompetenz habe für das neue Instrument BIM „Building Information Modeling“ (kurz: BIM; deutsch: Bauwerksdatenmodellierung, was eine Methode der vernetzten Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden und anderen Bauwerken mithilfe von Software beschreibt) etwas beitragen kann, was die beigelegten You Tube Videos nicht viel besser leisten können. Für blinde Menschen ist nur ein 3-D gedrucktes Modell zur Darstellung geeignet was dem klassischen Modellbau dann wieder gleich käme. Eher sind die 2-D Zeichnungen in Ihrer vereinfachender Struktur für taktile Darstellungen geeignet. Die Digitalisierung von dreidimensionalen Animationen im Computer ist nur über Beschreibungen erfahrbar.

Aber hören Sie selbst was BIM für die unterschiedlichen Anwender für einen Fortschritt bedeutet. Die sehbehinderten oder blinden Menschen kommen in der Betrachtung bei der Entwicklung nicht vor:

Handwerkskammer, Erklärung zum Thema BIM für Handwerker:
https://www.youtube.com/watch?v=SNqfIYHprU8

BIM ist keine Software! BIM ist eine Methode, Info-film:
https://www.youtube.com/watch?v=csdQndwc6UI

Die Österreichische Bauindustrie stellt BIM vor:
https://www.youtube.com/watch?v=Nr6FtDuQPZI

Werbefilm der Baufirma Strabag über BIM:
https://www.youtube.com/watch?v=cahtKIAJMT4

Bim im Ingenieurbau und Tiefbau:
https://www.youtube.com/watch?v=-TCm5C_R8v0

Trotz guter Hilfsmittel wäre in der Praxis das Thema „Gewinnung von sehenden und geschulten geeigneter Begleitung“ in der UVM Gruppe zu fördern und vielleicht ein Seminarthema wert.

Mit freundlichen Grüßen

Bertram Weiland

Dipl. Ing. Architekt
DIN-Geprüfter Fachplaner für barrierefreies Bauen
Sachverständiger für barrierefreie Stadt- und Gebäudeplanung (AK-Berlin)

Blinden- und Sehbehinderten-
verein Westfalen e.V. (BSVW)
Märkische Straße 61-63
44141 Dortmund
Telefon: 02 31 - 55 75 90 21
Telefax: 02 31 - 55 75 90 22
E-Mail: weiland@bsvw.de
Internet: www.bsvw.org

Geschäftsführerin: Karen Lehmann
Vorsitzende: Swetlana Böhm